So erlangen Sie das Warenzeichen:

  1. Ihr Betrieb ist in der Denkmalpflege tätig.
  2. Sie sind bereits „Restaurator im Handwerk“ oder verfügen über Kenntnisse, die dem fachübergreifenden Teil der Fortbildung entsprechen. Handwerke, für die keine Fortbildungsprüfung zum „Restaurator im Handwerk“ existiert, müssen diese Kenntnisse ebenfalls nachweisen.
  3. Als Nachweis Ihrer Kompetenz in der Denkmalpflege legen Sie der Jury zwei Dokumentationen ausgeführter Maßnahmen an Denkmalobjekten aus den letzten fünf Jahren vor.
  4. Erstellung einer Mitarbeiterliste, in der die für die Denkmalpflege qualifizierten Personen nachgewiesen sind.
  5. Nach Antragstellung, Vorliegen der Voraussetzungen und Überprüfung der Dokumentationen am ausgeführten Objekt wird das Recht zur Nutzung des Warenzeichens zuerkannt.